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In welchen Fällen sollte keine Hypnose eingesetzt werden?

In folgenden Fällen sollte keine Hypnose eingesetzt werden, wir bieten in unserer Praxis hierfür alternative Behandlungsformen an.

- wenn schwere Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinsuffizienz o. Ä. vorliegen, ist eine Tiefenentspannung kontraindiziert.

- wenn in den letzten Wochen ein Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitten wurde, da die Gefahr einer Gefäßerweiterung besteht oder ein weiterer Anfall ausgelöst werden kann.

- bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit kann die Wirkung der Hypnose aufgrund der Beeinflussung der Gehirnfunktionen durch Drogen oder Alkohol stark reduziert sein. Es können nicht erwünschte Nebenwirkungen eintreten. Generell sollte eine Hypnose nur zur Unterstützung der Nachbetreuung nach einem erfolgreichen Entzug eingesetzt werden.

- wenn Suchterkrankungen vorliegen. Hierzu zählen Abhängigkeit von Medikamenten, Alkohol oder Schmerzmitteln, nicht jedoch das Rauchen. Im Falle von Suchterkrankungen sollte die Hypnose nur in der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug erfolgen.

- bei Psychosen wie bipolare Störungen, Borderline-Syndrom, Schizophrenie, endogene Depressionen oder ähnliche psychische Erkrankungen, vor allem wenn dissoziative Symptome oder Wahn vorkommen.

- bei Persönlichkeitsstörungen, da die Hypnose wenig bis gar keinen Erfolg haben kann.

- bei Epilepsie, da durch die Hypnose ein Anfall ausgelöst werden könnte. In einigen Fällen kann die Hypnose hingegen erfolgreich in der Behandlung von Epilepsien angewandt werden.

- wenn eine Thrombose vorliegt, da der Thrombus sich durch die Hypnose lösen und eine Embolie verursachen könnte.

- wenn eine geistige Behinderung vorliegt. Bei beeinträchtigten Gehirnfunktionen ist die Hypnosewirkung nur schwer absehbar.

- bei Kindern und Jugendlichen muss für eine Hypnose eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen beide Elternteile zustimmen.

In den folgenden Fällen sollte die Behandlung mit Hypnose ebenfalls nicht eingesetzt werden:

- wenn Angst vor der Hypnose oder religiöse Bedenken vorhanden sind. Niemand sollte zur einer Hypnosebehandlung überredet oder in einen Glaubenskonflikt gebracht werden.

- wenn eine Ablehnung gegenüber dem Hypnotiseur besteht, denn so kann keine wirksame Zusammenarbeit stattfinden.

 





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